Rhein-Sieg-Kreis. Katzenbesitzer im Rhein-Sieg-Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere ab sofort ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren und mit einem Chip registrieren lassen. Dies sieht die neue Katzenschutzverordnung vor. Bei Nichtbeachtung droht Katzenbesitzern eine Strafe von bis zu 1000 Euro.

Katzenbesitzer im Rhein-Sieg-Kreis müssen ihre freilaufenden Tiere ab sofort ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren lassen. Außerdem muss jedes Tier mit einem Chip registriert werden. Folgen Tierbesitzer dieser Vorgabe nicht, könnte es für sie teuer werden: Wer den neu festgesetzten Pflichten nicht nachkommt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro. Das ist festgeschrieben in der neuen Katzenschutzverordnung, die der Kreistag am Donnerstag beschlossen hat. Katzenschutzvereine und -initiativen im Kreis begrüßten die Entscheidung. Zahlreiche Mitglieder verfolgten die Sitzung im Kreistag persönlich und applaudierten, als der Beschluss einstimmig gefasst wurde.

Unter ihnen war auch Gabi Aubele aus Königswinter-Oberdollendorf, Gründerin der Arbeitsgemeinschaft „Tier und Wir“. „Wir haben vor Freude anschießend erst einmal ein Gläschen Sekt getrunken“, sagte sie. „Wir haben lange dafür gekämpft.“ Die Arbeitsgemeinschaft kümmert sich neben anderen ehrenamtlichen Initiativen im Rhein-Sieg-Kreis um streunende Katzen. Dazu zählen das „Aufpäppeln“, die nötigen medizinischen Behandlungen und eben auch Kastrationen.

„Es ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz im Rhein-Sieg-Kreis“, sagte Burkhard Hoffmeister, Abgeordneter der Grünen im Kreistag. Zudem lobte er die Katzenschutzverordnung als Beispiel gelungener Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen über die Fraktionsgrenzen hinweg. „Die Verordnung ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn darin nicht alle unsere Wünsche berücksichtigt wurden“, sagte Aubele.

Gerne hätte sie gesehen, dass der Kreis die Kastrationspflicht auch für herrenlose Straßenkatzen und die Übernahme der Kosten durch die öffentliche Hand festgeschrieben hätte. Bislang zahlen die ehrenamtlichen Tierschutzinitiativen diese Eingriffe aus privaten Spenden und Erlösen. Nach Schätzung der Vereine leben im Rhein-Sieg-Kreis rund 10.000 verwilderte Katzen, und in den kommenden Jahren wäre ihre Zahl weiter gestiegen. Rund 650 freilebende Katzen fangen Helfer jährlich ein. Etwa 80 Prozent der Tiere tragen Krankheiten mit sich herum.

Aubele hofft, dass zukünftig dank der neuen Registrierungspflicht freilaufende Katzen, die sich in den Straßenkolonien aufhalten und vermehren, an ihre Besitzer zurückgeben werden können. Gemeinsam mit der Kastrationspflicht könne die Zahl der freilaufenden, oftmals mangelernährten Tiere so reduziert werden.

Auch Tierärztin Frauke Gebauer zeigte sich erleichtert. „Juhu“, platze es aus ihr heraus, als sie vom General-Anzeiger vom Beschluss des Kreistages erfuhr. „Unkastrierte, freilaufende Katzen verbreiten ansteckende Krankheiten, viele Tiere quälen sich“, sagte die Veterinärmedizinerin aus Alfter. Als Beispiel nannte sie Katzen-Aids. „Dabei handelt es sich um das Äquivalent zu der menschlichen Immunkrankheit“, so Gebauer. Aber auch Dauerrolligkeit ist laut der Tierärztin für unkastrierte Kätzinnen ein Riesenproblem und sogar mit Schmerzen verbunden. Ein Eingriff – natürlich unter Narkose und Schmerzmittelgabe – dauere bei Katern nur rund 15 Minuten. Bei Kätzinnen ist die OP etwas größer, aber auch sie verhielten sich spätestens am nächsten Tag wieder, als sei nichts gewesen. Die Kosten für eine Kastration lägen zwischen 90 (Kater) und bis zu 180 Euro für Kätzinnen.

Einige Städte und Gemeinden hätten das Problem der Straßenkatzen lange nicht wahrhaben wollen, sagte Aubele. „Hoffentlich ist die Verordnung im Rhein-Sieg-Kreis jetzt Vorbild für andere Gemeinden, Städte und Landkreise.“

Die Katzenschutzverordnung ist auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen nachzulesen.

Quelle: General-Anzeiger Bonn – Region Sieg und Rhein Siegburg online 07.07.2017