Der Deutsche Tierschutzbund informiert
FAQs zu Corona und mehr
Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich aktuell in Deutschland aus und beherrscht zunehmend unseren Alltag. Da sich viele Menschen angesichts der aktuellen Lage fragen, ob ihre Haustiere ebenfalls erkranken und das Virus zudem verbreiten können, haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst und werden diese laufend aktualisieren:
Gibt es grundsätzlich Coronaviren bei Hunden und Katzen?
Ja, gibt es, aber Sie müssen sich keine Sorgen machen. Denn die bei Hunden und Katzen auftretenden Coronaviren spielen bei Menschen keine Rolle. Vielmehr handelt es sich dabei um Erreger, die bereits seit Jahren bekannt sind und ebenfalls bekannte Krankheitsbilder verursachen. Die betroffenen Hunde bekommen Durchfall und bei Katzen können die Viren die sogenannte Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) auslösen. Katzen mit FIP zeigen verschiedene Symptome und leiden zum Beispiel unter Durchfall, Fieber, neurologischen Störungen, verlieren Gewicht oder erbrechen sich. Wie immer gilt hier: Zeigen Ihre Tiere Anzeichen, dass sie krank sind, kontaktieren Sie bitte Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, damit Ihre Tiere entsprechend behandelt werden können.
Können Hunde und Katzen an SARS-CoV-2 erkranken und/oder dieses übertragen?
Aktuell sind keine Fälle bekannt, in denen Hunde oder Katzen an SARS-CoV-2 erkrankt sind. Zudem geht die Wissenschaft bislang davon aus, dass Hunde und Katzen das Virus nicht auf Menschen übertragen können. Auch das dafür zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) empfiehlt derzeit keine strikte Trennung oder Quarantäne von Hunden und Katzen. Unabhängig davon sollten alle Tierhalter*innen, wie alle anderen Menschen auch, natürlich die grundsätzlichen Hygieneregeln wie zum Beispiel gründliches Händewaschen beachten und einhalten. Darüber hinaus sind derzeit jedoch keinerlei Maßnahmen nötig. Auch wenn aktuell vereinzelte Bilder von Tieren mit Atemmasken kursieren, sind sowohl diese als auch Desinfektionsmittel nicht nötig. Im Gegenteil: Sie stressen die Tiere enorm und können zudem ihre Haut und Schleimhäute schädigen.
Was ist mit Kaninchen, Meerschweinchen und Co.?
Auch Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Wellensittiche können nach aktuellen Erkenntnissen nicht an SARS-CoV-2 erkranken und das Virus auch nicht übertagen. Das gleiche gilt für Pferde und die Tiere in der Landwirtschaft.
Wenn mein Tier Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2-Infektion hatte, bin ich dann gefährdet?
Bislang liegen keine Informationen dazu vor, dass Haustiere das SARS-CoV-2 übertragen können. Da die wissenschaftlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, sollten Sie die aktuelle Situation aber weiter im Blick behalten und die allgemeinen Hygienevorgaben beachten. Auch wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Wenn ich an SARS-CoV-2 erkrankt bin, sollte ich dann den Kontakt zu meinem Haustier in häuslicher Quarantäne vermeiden?
Bislang gibt es noch keine konkreten Hinweise, dass Haustiere erkranken können. Wenn Sie aber selbst infiziert sind, sollten Sie den engen Kontakt mit Ihrem Haustier sicherheitshalber vermeiden, sprich den Kontakt von Nase und Mund, enges Kuscheln sowie das Teilen von Essen. Zusätzlich ist es nach wie vor ratsam, sich nach jedem Kontakt zu Ihrem Tier gründlich die Hände zu waschen.
Wie kann ich meinen Hund ausreichend versorgen, wenn ich in Quarantäne bin?
Derzeit geht die Wissenschaft davon aus, dass Hunde sich nicht mit dem Coronavirus infizieren und diesen auch nicht auf Menschen übertragen können. Wenn Sie selbst erkranken und/oder unter Quarantäne stehen, liegt daher die wesentliche Herausforderung darin, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht verlassen dürfen. Wenn Sie einen Garten haben, können Sie Ihren Hund ganz einfach hinauslassen, ohne selbst aus dem Haus oder der Wohnung gehen zu müssen. Falls Sie keinen Garten haben, kontaktieren Sie am besten gesunde Freund*innen, Familienmitglieder oder Bekannte, die nicht in Quarantäne sind und mit Ihrem Hund spazieren gehen können. Da Sie selbst ebenfalls mit Einkäufen versorgt werden müssen, könnten Sie die gleiche Person bitten, auch Ihren Hund auszuführen. Beachten Sie dabei die aktuell vorgegebenen Hygieneregeln, um eine Übertragung Ihrer (möglichen) eigenen Infektion zu vermeiden. So sollten Sie, wenn möglich, den direkten Kontakt mit der Person vermeiden, die Ihr Tier abholt. Im Idealfall sollte diese Ihre Wohnung nicht betreten, sondern den Hund im Eingangsbereich übernehmen. Gegebenenfalls ist es hierbei sinnvoll, dass die Person eine andere Leine und auch ein anderes Halsband mitbringt und verwendet, damit Sie beide nicht die gleichen Gegenstände anfassen.
Wie kann ich meine Katze ausreichend versorgen, wenn ich in Quarantäne bin?
Derzeit geht die Wissenschaft davon aus, dass Katzen sich nicht mit dem Coronavirus infizieren und diesen auch nicht auf Menschen übertragen können. Daher können Sie Ihre Katze, wenn Sie ein Freigänger ist, ganz normal wie immer raus- und reinlassen. Auch reine Wohnungskatzen können Sie wie gewohnt versorgen.
Was ist mit Kaninchen, Meerschweinchen und Co.?
Da auch Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Wellensittiche nach aktuellen Erkenntnissen nicht an SARS-CoV-2 erkranken und das Virus auch nicht übertagen können, können Sie Ihre Tiere wie gewohnt zu Hause versorgen.
Kann ich mein Tier auch in ein Tierheim geben?
Wenn es nicht unbedingt nötig ist, sollten Sie Ihr Tier nicht abgeben. Abgesehen davon, dass auch Sie sich bestimmt wohler fühlen, wenn Ihr Tier wie gewohnt bei Ihnen ist, bedeutet ein Orts- und Personenwechsel sowie der Verlust der Bezugspersonen und gewohnten Umgebung für Tiere immer Stress. Darüber hinaus befinden sich auch die Tierheime derzeit in einer Ausnahmesituation, weshalb jede Tierabgabe, die nicht unbedingt nötig ist, vermieden werden sollte. Eine vorübergehende Abgabe während einer Quarantäne von derzeit üblich 14 Tagen in ein Tierheim oder eine Tierpension sollte nur dann erfolgen, wenn es wirklich nicht möglich ist, die Tiere zu Hause zu betreuen, oder wenn Sie zum Beispiel selbst ins Krankenhaus müssen.
Darf ich mit meinem Hund spazieren gehen und zu meinem Pferd in den Stall fahren, um es zu versorgen, wenn eine Ausgangssperre angeordnet wird?
Noch gibt es deutschlandweit keine Ausgangssperre. Eine Ausnahme bildet das Stadtgebiet der Stadt Mitterteich in Bayern, siehe nächster Punkt. Sollte dieser Fall in mehreren Städten, Gemeinden oder ganz Deutschland eintreten, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt Informationen und Anweisungen, wie Sie sich konkret zu verhalten haben. Auch wir werden Sie dann mit aktuellen Informationen versorgen. Was derzeit schon bekannt ist: Hundebesitzer*innen in Italien dürfen zum Beispiel trotz Ausgangssperren noch mit ihren Tieren in der Nähe der Wohnung allein spazieren gehen. Grundsätzlich gilt, dass Grundbedürfnisse von Bürger*innen auch während einer Ausgangssperre erfüllt werden müssen. Da Deutschland im Grundgesetz unter anderem den Tierschutz als Staatsziel verankert hat, haben damit hierzulande auch Tiere eine Sonderstellung, die dazu führt, dass auch für sie die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse gilt. Das bedeutet auch, dass Hunde sich bewegen und ihr Geschäft artgerecht, das heißt in der Regel im Freien, verrichten können müssen. Auch Pferde haben das Bedürfnis, sich regelmäßig und ausreichend zu bewegen. Darüber hinaus müssen Tiere, die im Stall oder auf der Weide leben, weiterhin versorgt werden. Wir als Deutscher Tierschutzbund werden uns in jedem Fall auf allen Ebenen und mit aller Kraft für tierschutzgerechte und seuchenhygienisch sinnvolle Lösungen einsetzen.
Was bedeutet die bereits angeordnete Ausgangssperre im Stadtgebiet der Stadt Mitterteich in Bayern für mich und meine Tiere?
Wichtige Tätigkeiten, unter anderem auch „Unabdingbare Versorgungen von Haustieren“, sind von dieser Ausgangssperre ausgenommen. Nach dem oben Gesagten, siehe Punkt zuvor, gehören dazu sowohl die Grundversorgung mit Futter und Wasser, die bei Tieren in einem Stall oder Pferden auf einer Weide selbstverständlich gewährleistet sein muss, als auch eine artgerechte Bewegung der Tiere. Bei Hunden muss es also in jedem Fall erlaubt sein, mindestens eine Stunde lang mit ihnen am Wohnort Gassi zu gehen. Auch Pferde brauchen regelmäßig Beschäftigung. Zumindest muss es also erlaubt sein, sich zum Stall oder zur Koppel zu begeben, auszumisten, zu füttern und das Pferd zu bewegen.
Weiteres Vorgehen
Bis auf weiteres gilt: Bewahren Sie Ruhe und halten Sie die aktuellen Hygienevorkehrungen ein. Passen Sie auf sich, Ihre Familie und Ihre Tiere auf und bleiben Sie gesund.
Auf unserer Website erhalten Sie jederzeit aktuelle Informationen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen darüber, was SARS-CoV-2 für unsere Tierheime und Tierschutzvereine bedeutet.
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